Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Was müssen Sie beachten?
(1) Mautpflicht: Entscheidend ist die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) – Feld F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen wiegt.
(2) Registrierung von Fahrzeugen: Registrieren Sie jetzt Ihre Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bei Toll Collect unter: www.toll-collect.de/go/registrierung
(3) Fahrzeuggeräte: Toll Collect stellt für alle Fahrzeuge On-Board Units (OBUs) bereit. Diese gibt es für den DIN-Schacht oder alternativ für die Windschutzscheibe als Windshield-OBU. Vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Einbautermin für ein Fahrzeuggerät bei einem Toll Collect-Servicepartner unter www.toll-collect.de/go/partner.
(4) Mauterhebung: Bitte prüfen Sie unmittelbar nach dem OBU-Einbau, dass die Gewichtseinstellung in der OBU auf „< 7,5 Tonnen“ steht. So stellen Sie sicher, dass bis zum 30. Juni 2024 keine Maut und ab dem 1. Juli 2024 automatisch Maut erhoben wird.
(5) Handwerkerausnahme: Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Weitere Infos, auch zur Online-Meldemöglichkeit für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, finden Sie unter: www.toll-collect.de/go/handwerk
Quelle: Toll Collect (https://www.toll-collect.de/)